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AGB Waldglück Lodge in Hirschbach

§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie dessen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken sind ausgeschlossen.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an waldgluecklodge@gmail.com oder rufen uns an.
Können wir Ihnen das gewünschte Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung des gebuchten Ferienhauses. Die Reservierung für das Ferienhaus mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist spätestens nach 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt. Nach Absprache kann die Restzahlung auch bar bei Anreise gezahlt werden.
Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung und Paypal oder nach Absprache Bargeldzahlungen, keine ec- und Kreditkarten bzw. Schecks.

 

§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, sollte dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren wir Sie 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, Grill, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank sollte ausgeräumt sein.

 

§ 5 Ferienhaus
Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet 50,00 Euro.

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter in der Regel keinen Aufpreis. Bei mehr als 2 Tieren pro Aufenthalt wird eine Reinigungspauschale von 5€ pro Tag pro Tier verlangt. Werden mehr als zwei Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

 

§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Ferienhauses Waldglück einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

§ 8 Stornierung

 

Sollten Sie Ihre bestätigte Buchung nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir um die schriftliche Mitteilung Ihrer Stornierung. Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bei Stornierung bis 4 Wochen (28 Tage) vor Anreise ist dies kostenfrei möglich.

  • Bei Stornierung bis 2 Wochen (14 Tage) vor Anreise verrechnen wir 50% des Gesamtbetrages Ihrer Reise.

  • Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt sowie verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise, behalten wir uns vor, 80% des Gesamtbetrages in Rechnung zu stellen.

Gilt nur noch für Buchungen, die vor dem 07.04.22 abgeschlossen wurden:

  • Sollten Sie wegen eines positiven COVID-19 Befundes die Reise nicht antreten können, werden wir Ihnen den vereinbarten Preis (abzgl. der ersten Nacht) gutschreiben. Alternativ bieten wir an, Ihre Reise gebührenfrei auf einen Zeitraum innerhalb der nächsten 18 Monate umzubuchen. 

  • Sollte aufgrund  der aktuellen Lage ein regionaler Hotspot-Lockdown eintreten und Beherbergungsbetriebe geschlossen werden, erstatten wir Ihnen den vollen Buchungspreis.

​Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 

 

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

 

§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Strom- oder Heizungsversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

 

§ 11 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

 

(1) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(2) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ins Ferienhaus ist nach Absprache erlaubt. Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem Waldgrundstück erfolgt, bzw. entsprechend entsorgt wird.

(3) Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass Zigarettenstummel nicht im Wald entsorgt werden.

(4) Die Benutzung des Außenbereichs und der Feuerstelle ist gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

(5) Folgende Regeln sind bei der Benutzung der Feuerstelle unbedingt zu beachten.

  • Verbrennen Sie nur trockenes und naturbelassenes Holz.

  • Abfälle haben im Feuer nichts zu suchen.

  • Bei großer Trockenheit und Waldbrandgefahr darf kein Feuer entzündet werden.

  • Dasselbe gilt für starken Wind bzw. Sturm.

  • Feuer muss immer von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden.

  • Halten Sie geeignete Löschmittel bereit.

(6) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

§12 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

§ 14 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Fürth zuständig.

 

Fürth, 07.04.2022

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